Ergotherapieleistungen sind verordnungsfähige Heilmittel und werden z. B. von Haus- und Kinderärzten, Fachärzten (Psychiater, Neurologe, Kinder- und Jugendpsychiater) oder Psychotherapeuten ausgestellt.
Diese legen eine Diagnose fest, entsprechend dem ICD‑10 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme). Eine reguläre Heilmittelverordnung umfasst meistens 10 Termine, je nach Diagnosegruppe (PS1, PS2, PS3 oder PS4). Weitere Heilmittelverordnungen auszustellen, liegt im Ermessen der ausstellenden Praxis.
Da Sie momentan mit mehreren Wochen oder Monaten Wartezeit rechnen müssen, kann es sein, dass die Verordnung ihre Gültigkeit verliert. Wenn Ihnen eine Ergotherapie-Heilmittelverordnung ausgestellt werden kann, warten Sie bitte mit deren Ausstellung bis zur Terminvereinbarung des Erstgesprächs.
Der erste wahrgenommene Termin auf der Heilmittelverordnung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung stattfinden.
Sofern Sie über 18 Jahre alt sind und keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt, tragen Sie 10 € pro Heilmittelverordnung und 10 % pro wahrgenommener Leistung selbst. Die Zuzahlung ist der von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte Eigenanteil an der Therapie. Die Zuzahlungsbeiträge sind je nach Leistung unterschiedlich und ändern sich in unregelmäßigen Abständen. Aktuelle Informationen sind in den Leistungsbeschreibungen und den entsprechenden Zuzahlungsbeiträgen des GKV‑Spitzenverbands zu finden.
Bitte klären Sie im Vorfeld, ob und zu welchem Anteil eine ergotherapeutische Behandlung von Ihrer Privatversicherung erstattet wird. Nach Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh) werden die privaten Honorare mit dem 1,8- bis 2,3-fachen Satz der Leistungsvergütung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen (Vdek) berechnet.
Wir schließen vor Behandlungsbeginn einen Behandlungsvertrag inklusive Honorarvereinbarung ab. Die Abrechnung erfolgt nach jedem Behandlungstermin in der Praxis per SumUp. Sie reichen die Rechnungen nach Beendigung der Behandlungstermine Ihres Rezeptes ggf. bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: www.privatpreise.de